Grundlage
Die NUK ist eine anerkannte Notunterkunft für Minderjährige und untersteht der IVSE. Die Anerkennung ermöglicht eine schnelle und unkomplizierte Unterbringung für Kinder und Jugendliche in Not.
Der Begriff Notunterkunft wird im Opferhilfegesetz (Art. 14 OHG) als Oberbegriff für alle Unterkünfte verwendet, in denen Opfer von Straftaten temporär untergebracht werden können, um diese Personen zu schützen oder sie bei der Bewältigung der unmittelbaren Folgen von Übergriffen zu unterstützen.
Obhut in der NUK finden Kinder und Jugendliche, …
- … die von psychischer, physischer und/oder sexueller Gewalt betroffen sind
- … die Zeugen von Gewalt in der Paarbeziehung ihrer Eltern oder Angehöriger im familiären Umfeld sind
- … die vernachlässigt werden, weil Eltern oder Sorgeberechtigte nicht mehr in der Lage sind, für sie zu sorgen
Zusammengefasst: bei denen eine Kindeswohlgefährdung besteht, die einer Intervention bedarf. Dabei ist das Subsidiaritätsprinzip zu beachten.
Angebot
Kindern und Jugendlichen bietet die NUK stationäre Krisenintervention an. Unsere besondere Aufmerksamkeit gilt der psychischen Stabilisierung nach belastenden Ereignissen, Verlusten und Traumata. Wir helfen den Kindern und Jugendlichen dabei, mit ihren Gefühlen und Reaktionen auf die Krise umzugehen, und berücksichtigen ihr individuelles Sicherheitsbedürfnis. Wenn nötig ergreifen wir Massnahmen um ihre Sicherheit zu gewährleisten.
Das bietet die NUK
- Aufnahme während 24 Stunden an 365 Tagen.
- Geschütztes Wohnen inkl. Tagesstruktur (integrierte Beschulung und Freizeitgestaltung)
- Krisenintervention
- Aufenthalt bis drei Monate
- Begleitung und Beratung der Kinder und Jugendlichen nach traumapädagogischen Standards
- Einschätzung der Situation und des Unterstützungsbedarfs
- Fallkoordination und Vernetzung mit Behörden und Fachstellen
- Empfehlung für eine Anschlusslösung
- Begleitung der Übergänge
Auf folgende Fragen können wir Ihnen an dieser Stelle direkt antworten:
- Für eine Anfrage sind wir rund um die Uhr telefonisch erreichbar.
- Im Falle von Jugendlichen bevorzugen wir in der Regel ein persönliches Gespräch vor der Aufnahme. Dies kann telefonisch erfolgen oder - noch besser - persönlich vor Ort.
- Ja, wir verstehen, dass Sie mit dem Dilemma konfrontiert sein können, eine unnötige Intervention auszulösen oder nicht den nötigen Schutz sicherzustellen.
- Grundsätzlich steht immer der Schutz im Vordergrund. Der Eintritt in die NUK ist jedoch eine starke Intervention mit vielfältigen Nebenwirkungen. Nebst Chancen für die Entwicklung von Individuen und Familien, bestehen auch Risiken für die Zugehörigkeit und den Zusammenhalt.
- Bei Jugendlichen, die meist ohne behördliche Anweisung bei uns wohnen, ist Freiwilligkeit entscheidend. Sie sollten in der Lage sein, Vereinbarungen mit uns zu treffen und offen über ihre Belastungen zu sprechen.
- Dies gilt insbesondere für Situationen wie Suchtmittelkonsum, Schulden, digitale Medien usw.
- Da wir oft eine hohe Auslastung haben, können wir leider nicht immer eine sofortige Aufnahme garantieren. In solchen Fällen haben wir unsere Kapazitätsgrenze erreicht.
- Für traumatisierte Kinder und Jugendliche ist ein "sicherer Ort" im Rahmen der traumapädagogischen Betreuung von entscheidender Bedeutung. Aus diesem Grund kann es vorkommen, dass wir Anfragen ablehnen, wenn wir eine potenzielle Gefahr für diesen «sicheren Ort» erkennen.
- Dies trifft besonders auf Situationen zu, in denen aggressives und delinquentes Verhalten eine Rolle spielen
- Bei punktuellen Erziehungsschwierigkeiten ohne bestehende Gewalt- oder Vernachlässigungsthematik ist unter Berücksichtigung der Verhältnismässigkeit eine Erziehungsberatung einem NUK-Aufenthalt vorzuziehen.
- Bei akuter Fremd- und Selbstgefährdung ist eine direkte Zuweisung in die stationäre Kinder- und Jugendpsychiatrie angezeigt.
- Um mehr über den Prozess zu erfahren, sieh dir den Zeitstrahl eines Aufenthaltes in der NUK an.
Was kostet ein Aufenthalt in der NUK?
Tagespauschale und Nebenkosten Die Kosten setzen sich aus der Tagespauschale und den Nebenkosten zusammen. Unter Nebenkosten fallen Ausgaben für Kleider, Hygieneartikel, Medikamente, Taschengeld, Fahrgeld sowie Handykosten an.
Die Kosten werden dem Kanton und der Wohngemeinde direkt von uns in Rechnung gestellt. Je nach finanzieller Situation der Eltern wird ihnen ein Elternbeitrag verrechnet.