Unser Angebot

Die NUK ist eine soziale Einrichtung im Rahmen des Kindesschutzes und der Opferhilfe. Sie bietet vorübergehend Schutz und Wohnmöglichkeit für Kinder und Jugendliche in Krisensituationen und Notlagen. Dabei können verschiedenen Gründen dazu führen, dass Kinder und Jugendliche nicht mehr zu Hause wohnen können oder möchten.

Kinder und Jugendliche können entweder selbständig, über die Schule oder eine Fachstelle zu uns kommen. In solchen Fällen schauen wir mit ihnen, wie ihre Situation verbessert werden kann. In einigen Situationen ist es notwendig, eine Meldung an die KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) zu machen. Dauert ein Aufenthalt länger als zehn Tage, sind wir dazu verpflichtet. In vielen Fällen werden Kinder und Jugendliche direkt über die KESB bei uns platziert.

Wir legen grossen Wert auf eine gute Zusammenarbeit mit den Eltern oder Angehörigen und nehmen schnellstmöglich Kontakt mit Ihnen auf, um die Situation zu besprechen und Ihre Sicht zu verstehen.

Es ist uns bewusst, dass eine solche Krisensituation häufig die gesamte Familie in eine schwierige Lage bringt. Wir möchten Sie in diesem Prozess unterstützen und gemeinsam mit Ihnen an einer Lösung arbeiten, die sowohl dem Kind als auch der Familie zugutekommt.

Auf folgende Fragen können wir Ihnen an dieser Stelle direkt antworten:

Werden wir informiert, wenn unser Kind in die NUK kommt und wie geht es dann weiter?
  • Wenn Ihr Kind bei uns eintrifft, werden Sie schnellstmöglich telefonisch kontaktiert. Dabei ist uns eine offene und ehrliche Kommunikation wichtig.
  • Wenn Ihr Kind bei uns wohnt, laden wir Sie möglichst innert Wochenfrist zu einem persönlichen Gespräch ein.
  • Die Frage, wie es weitergehen soll, hängt von der individuellen Ausgangslage und den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen ab. Dabei wird zwischen dem sogenannten «Kindeswillen» und dem „Kindesschutz“ unterschieden. *
  • Ihre Sicht auf die Situation ist wichtig, wir wollen Ihre Seite verstehen. Wir möchten wissen, wie Sie die Situation zu Hause erleben.
  • Wir versuchen zusammen mit Ihnen herauszufinden, wer sonst noch etwas zur Verbesserung der Situation beitragen könnte.
Weshalb ist die Adresse der NUK auf der Website nicht ersichtlich und weshalb wird sie uns nicht mitgeteilt?
  • Als Schutzeinrichtung bestehen wir auf die Geheimhaltung unseres Standortes. Wir möchten nicht, dass Eltern oder Angehörige bei uns vorbeikommen. Gespräche führen wir an einem neutralen Ort, an der Bogenstrasse 9 in St. Gallen. Treffen mit den Kindern finden im öffentlichen Raum statt und werden häufig begleitet.
Welche Stellen werden über den Aufenthalt unseres Kindes informiert?
  • Mit der Schule klären wir die Möglichkeiten des weiteren Schulbesuches ab. Dieser hängt von verschiedenen Faktoren ab.
  • Bei Jugendlichen in Ausbildung gilt dasselbe für den Lehrbetrieb und allenfalls die Berufsschule.
  • Spätestens nach zehn Tagen melden wir uns bei der KESB.
  • Das Sozialamt Ihrer Wohngemeinde wird mit der Kostenregelung beauftragt.
Wie ist die rechtliche Situation?
  • Solange keine behördliche Massnahme der KESB vorliegt, behalten die Sorgeberechtigten das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihr Kind. Das bedeutet, dass die Eltern oder Sorgeberechtigten darüber entscheiden können, wo sich das Kind aufhält und wo es lebt.
  • Wenn die Eltern oder Sorgeberechtigten jedoch verlangen, dass das Kind gegen seinen Willen nach Hause kommt oder in eine bestimmte Situation zurückkehrt, die potenziell schädlich für das Kind sein könnte, kann die KESB Sofortmassnahmen prüfen.
  • Die KESB hat die Befugnis, in dringenden Fällen Schutzmassnahmen zum Wohl des Kindes anzuordnen, auch wenn dies dem Willen der Eltern oder des Kindes entgegensteht.
Wer arbeitet in der NUK?
  • Bei uns arbeiten ausgebildete Sozialpädagoginnen und Sozialpädagoginnen sowie Fachpersonen aus verwandten Berufsgruppen und jeweils eine Person im Studium.
Wer steht hinter der NUK?
  • Trägerschaft der NUK ist der St. Gallische Hilfsverein für gehör- und sprachgeschädigte Kinder und Erwachsene in St. Gallen.
  • Aufsichts- und Bewilligungsstelle ist das Amt für Soziales des Kantons St. Gallen.
*Erklärung Kindesschutzmassnahmen
  • «Kindeswille» bezieht sich auf die Meinung, Wünsche und Vorstellungen des Kindes oder Jugendlichen selbst. Es ist wichtig, seine Meinung ernst zu nehmen und in Entscheidungsprozessen zu berücksichtigen, sofern es seinem Alter und seiner Fähigkeit zur Entscheidungsfindung angemessen ist.
  • «Kindesschutz» steht für das Wohl und die Sicherheit des Kindes oder Jugendlichen. In bestimmten Fällen kann es notwendig sein, Schutzmassnahmen zu ergreifen, auch wenn diese möglicherweise nicht im Einklang mit dem unmittelbaren Wunsch des Kindes stehen.

Was kostet ein Aufenthalt in der NUK?

Tagespauschale und Nebenkosten Die Kosten setzen sich aus der Tagespauschale und den Nebenkosten zusammen. Unter Nebenkosten fallen Ausgaben für Kleider, Hygieneartikel, Medikamente, Taschengeld, Fahrgeld sowie Handykosten an.

Die Kosten werden dem Kanton und der Wohngemeinde direkt von uns in Rechnung gestellt. Je nach finanzieller Situation der Eltern wird ihnen ein Elternbeitrag verrechnet.